Aktuell seien die Schmerzen wieder zunehmend, weshalb er sich erneut in neurologische Behandlung habe begeben müssen. Nachdem der Beschwerdeführer wiederholt Suizidgedanken geäussert habe, habe die Vorinstanz eine Gefährdungsmeldung bei der KESB veranlasst. Der behandelnde Psychiater empfehle angesichts des schlechten psychischen Zustands dringend einen Wechsel in eine geeignete Einzelunterkunft. Das Fehlen von Privatsphäre, der ständige Lärm, die Unmöglichkeit, sich auszuruhen und das Beziehungsklima im Zentrum würden seine Traumata aufleben lassen und zu einer Verschlechterung seines Zustands führen.