4.2 Der Beschwerdeführer führt aus, er befinde sich seit dem 14. Februar 2025 in psychiatrischer Behandlung. Er leide unter einer Anpassungsstörung mit schwerer depressiver Reaktion sowie Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung infolge Erfahrungen mit militärischer Gewalt, Folter und sexuellen Übergriffen. Er leide zudem an einer Trigeminusneuralgie (starker Gesichtsschmerz infolge der Funktionsstörung eines Hirnnervs). Aktuell seien die Schmerzen wieder zunehmend, weshalb er sich erneut in neurologische Behandlung habe begeben müssen.