Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 30. April 2025, mit welcher sie das Gesuch des Beschwerdeführers um individuelle Unterkunft abgelehnt hat. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch zu Recht abgelehnt hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Unterbringung gemäss Zwei-Phasen-System