1.6 Die Beschwerdeführerin 1 bringt vor, sie habe alles pünktlich bereit gehabt. Leider seien sie und ihre Tochter krank geworden, was der rechtzeitige Gang zur Post für den Versand per Einschreiben verhindert habe. Es habe nicht an Nachlässigkeit gelegen, sondern daran, dass sie als alleinerziehende Mutter von drei Kindern mit Fluchthintergrund mit dem «Normalprogramm» äusserst ausgelastet sei und bei Unvorhergesehenem, wie Krankheit, ungewollt Versäumnisse und Fehler passieren würden.