3. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden mit Eingabe datierend vom 20. Mai 2025 Beschwerde erhoben. Die Beschwerde vom 20. Mai 2025, Postaufgabe am 3. Juni 2025, ist am 5. Juni 2025 bei der Vorinstanz eingegangen. Die Vorinstanz hat die Beschwerde inkl. Beilage am 4. Juni 2025 an die Rechtsabteilung der GSI weitergeleitet. Die Vorinstanz hat der weitergeleiteten Beschwerde die angefochtene Verfügung vom 30. April 2025 sowie die Sendungsverfolgung der Post beigelegt.