Demnach darf und muss das Merkblatt in Anwendung des Vertrauensprinzips als Teil der Begründung respektive der Gesamtumstände beigezogen werden. Zudem kann das Merkblatt als Teil der bekannten und konstanten Verwaltungspraxis zur Auslegung der Verfügung beigezogen werden. 33 Vgl. https://web.archive.org/web/20231208123041/https:/www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/formulare -gesu- che-bewilligungen-organisationsstruktur/ais-formulare-gesuche-bewilligungen/menschen-mit-beeintraechtigung/wohn- heime-fuer-menschen-mit-behinderungen-oder-suchthilfe.html (letztmals aufgerufen am 4. August 2025)