Anfechtungsobjekt ist die Verfügung der Vorinstanz vom 16. April 2025. Darin lehnte sie das Gesuch der Beschwerdeführenden um Kostenbeteiligung für den Aufenthalt von D.___ im privaten Haushalt der Beschwerdeführenden für den Zeitraum vom 14. Oktober bis 30. November 2024 ab. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch zu Recht abgelehnt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten