17/18 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.1289 Entscheid 1. Die Beschwerde vom 5. Mai 2025 wird gutgeheissen. 2. Die Verfügung der Vorinstanz vom 3. April 2025 wird aufgehoben und die Sache wird zur Prüfung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Verfahrenskosten werden keine erhoben.