12/18 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.1289 Behinderungen, die aufgrund des Alters eintreten, nicht in den Bereich des BLG fallen. Diese Personen fallen in die Zuständigkeit der Gesundheitsversorgung. Der altersbedingte Pflegebedarf wird durch entsprechende Alters- und Pflegeheime gedeckt.