Auf diese Weise müssen Menschen mit Behinderungen nicht plötzlich mit Erreichen des Rentenalters gemäss der Alters- und Hinterlassenenversicherung [ANA das Setting abbrechen. Auch ambulante oder teilstationäre Settings können auf diese Weise im Rahmen der Behindertenhilfe weitergeführt werden, womit Brüche in der behinderungsbedingten Unterstützung sowie der sozialen Teilhabe vermieden werden. Mit einem allfälligen altersbedingten Anstieg des Pflegebedarfs kann sich die Frage nach einem Übertritt in ein Alters- und Pflegeheim genau wie bei Menschen ohne Behinderungen stellen. Die Entwicklung im Altersbereich wird genau beobachtet [sic!