4. Argumentation der Verfahrensbeteiligten 4.1 Beschwerdeführer 4.1.1 Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde zusammengefasst geltend, er habe als geburtsblinder Mann bis zum Übertritt ins Rentenalter eine Hilflosenentschädigung (HE) der Invalidenversicherung (IV) bezogen. Auch habe er seit 2011 bis zum Übertritt ins Rentenalter eine volle Rente der IV bezogen. Er habe bei seiner Gesuchstellung angegeben (und auch alle Unterlagen dazu eingereicht), dass er ein Assistenzgeld der IV beziehe. Dies könnte er nicht, wenn er die Voraussetzungen dafür, die die gleichen seien wie im BLG, nicht schon im Erwerbsalter erfüllt hätte.