Das Dispositiv muss klar, vollständig und widerspruchsfrei sein.12 Es ist davon auszugehen, dass es sich im Dispositiv um einen Redaktionsfehler der Vorinstanz handelt, der grundsätzlich mittels Berichtigung verbesserlich ist.13 Nachfolgend ist somit zu prüfen, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Zulassung zum Bedarfsermittlungsverfahren vom 22. Januar 2024 zu Recht abgewiesen hat. 3. Rechtliche Grundlagen