Hierzu hätte dem Beschwerdeführer vor Erlass der Verfügung das rechtliche Gehör gewährt werden müssen. Nur so hätte er die Gelegenheit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äussern und allfällige Missverständnisse aufzuklären. 41 Gesprächsprotokoll vom 13. Februar 2025 (Vorakten, pag. 42) 42 Schreiben des Beschwerdeführers vom 22. Mai 2025 43 Zwei Screenshot vom 10. März 2025 (Beschwerdebeilage) 44 Rechtliches Gehör vom 30. April 2025 (Vorakten, pag. 56)