Zum Beweis legt er einerseits einen Screenshot mit seiner Reaktion auf die Information über die Zugfahrt und andererseits seine Nachricht vom selben Abend an die Klassenlehrperson, in der er sich für den nächsten Tag abmeldet, da er aufgrund des Schulausflugs Knieschmerzen habe, ins Recht.43 Eine weitere Überprüfung durch die Vorinstanz, erneut durch Nachfragen bei der Lehrperson, ist auch hier ausgeblieben. Mit der Nachricht an die Klassenlehrperson hat er sich auch für den 11. März 2025 rechtzeitig abgemeldet. Einzig fraglich ist, ob er sich für diesen Tag auch bei der Integrationsberatung abgemeldet hat.