3. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2024 sprach die Klassenlehrperson eine Verwarnung aufgrund zu vieler und teilweise unentschuldigter Absenzen aus. Bis am 6. Februar 2025 werde eine deutliche Verbesserung der Situation erwartet. Weitere Verstösse würden mit einem Verweis sanktioniert.3 4. Mit Weisung vom 3. Januar 2025 betreffend die Einhaltung der Ausbildungsvereinbarung inkl. Absenzenreglements des Berufsbildungszentrums hielt die Vorinstanz fest, dass bei Nichteinhalten der Weisung eine Kürzung der Sozialhilfe geprüft werde. 4