5.4 Es liegen im Übrigen keine Hinweise vor, die die Angabe der Vorinstanz, wonach die Klinik keine individuelle Wohnform empfohlen habe, bestätigen würden. Weder ist den Vorakten eine entsprechende Aktennotiz des angeblich geführten Telefonats zu entnehmen noch ergeben sich entsprechende Hinweise aus den ärztlichen Berichten.