5.3 Die Empfehlungen der ambulant behandelnden Ärztin basieren auf einer mehrmonatigen Behandlung und erfolgten in Kenntnis der krankheitsbezogenen Vorgeschichte. Sie sind in sich schlüssig und nachvollziehbar sowie auch übereinstimmend mit weiteren der Beschwerdeinstanz vorliegenden ärztlichen Berichten. Aus den Empfehlungen ergibt sich, dass die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers (erneut) derart akut ist, dass eine Begleitung im ambulanten Rahmen nur noch grenzwertig tragbar ist. Der Beschwerdeführer ist aufgrund seiner Vorgeschichte gesundheitlich, insbesondere psychisch, stark belastet.