Es bestünden grosse Ängste, dass seine Bisexualität entdeckt werden könnte und er dadurch erneuter Gewalt ausgesetzt sei. Auch bestehe die Sorge, dass seine Familie durch Mitbewohner über seine Sexualität informiert würde. Der Beschwerdeführer befinde sich in der Kollektivunterkunft unter einer dauerhaften Anspannung und Angst. Dies habe bereits mehrfach dazu geführt, dass er im Freien übernachtet habe, um nicht in die Kollektivunterkunft zurückkehren zu müssen. Da er sich mit der verschriebenen Medikation nicht mehr ausreichend regulieren könne, habe der Beschwerdeführer begonnen, Alkohol zu konsumieren.