Es bestehe ein grosses Misstrauen gegenüber anderen Personen, sodass der Beschwerdeführer keine Kontakte in der Kollektivunterkunft pflege. Erschwerend komme beim Beschwerdeführer hinzu, dass er bisexuell sei und sich bezüglich seiner Sexualität in der Kollektivunterkunft unterdrückt fühle, zumal er selbst Schwierigkeiten habe, aufgrund der Missbrauchserfahrung und seiner Herkunftskultur, zur eigenen Sexualität zu stehen. Situationen, wie z.B. in den Gemeinschaftsduschen, seien für ihn kaum zu ertragen und würden mit hoher Anspannung einhergehen. Es bestünden grosse Ängste, dass seine Bisexualität entdeckt werden könnte und er dadurch erneuter Gewalt ausgesetzt sei.