Das Empfehlungsschreiben vom 17. Januar 2025 sowie das detaillierte Empfehlungsschreiben vom 27. März 2025 der ambulant behandelnden Ärztin äussern sich überdies zur Unterbringung des Beschwerdeführers. Den beiden Schreiben ist zusammengefasst zu entnehmen, dass sich die Suizidgedanken und -pläne seit der Rückkehr des Beschwerdeführers in die Kollektivunterkunft wieder deutlich akzentuiert hätten. Der Beschwerdeführer komme in der Kollektivunterkunft nicht zur Ruhe, der Schlaf sei nicht erholsam. Es bestehe keine stützende Tagesstruktur oder Möglichkeiten der Ablenkung. Es komme wiederholt zu selbstverletzendem Verhalten. Aufgrund von mehrfachem sexuellem Missbrauch in seiner Vergan-