5.1 Der Beschwerdeführer befand sich vom 8. August 2024 bis am 4. September 2024 auf einer Kriseninterventionsstation in psychiatrischer Behandlung. Die Zuweisung erfolgte durch seine Ärztin zur Stabilisierung und medikamentösen Einstellung bei schwerer depressiver Episode.8 Am 4. September 2024, am Tag der Entlassung, erfolgte ein Suizidversuch. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge in eine Klinik überwiesen, wo er bis am 23. Dezember 2024 in Behandlung war.9 Nach der Entlassung wurde die psychotherapeutische und medikamentöse Behandlung durch seine bisherige Ärztin ambulant fortgesetzt.1°