Weiter stütze sich das Empfehlungsschreiben vom 17. Januar 2025 auf ein einmaliges Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer und der Ärztin. Diese Einschätzung stehe im Widerspruch zur Stellungnahme der Klinik, die den Beschwerdeführer über einen längeren Zeitraum begleitet habe und eine umfassendere Beurteilung habe vornehmen können. Es liege somit keine klare medizinische Indikation für einen Auszug vor. 5. Würdigung