4. Am 27. März 2025 reichte die behandelnde Ärztin des Beschwerdeführers der Vorinstanz ein detailliertes Empfehlungsschreiben mit der Empfehlung, den Beschwerdeführer in einer individuellen Unterkunft unterzubringen, ein. 5. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 10. April 2025 bei der Gesund- heits-, Sozial- und lntegrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er die Aufhebung der Verfügung und die Unterbringung in einer individuellen Unterkunft.