5.6 Von besonderer Relevanz ist die Tatsache, dass der Beschwerdeführer gegenüber der Vorinstanz im Rahmen des Gesuchs um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung am 18. August 2020 folgende Frage wahrheitswidrig mit «Nein» beantwortete: «Laufen Verfahren bzw. sind Verfahren gegen Sie in einem anderen Kanton/Staat (aufsichtsrechtliche Verfahren, kassenärztliche Verfahren, Strafverfahren, Haftpflicht- oder Zivilverfahren mit Bezug auf die berufliche Tätigkeit) durchgeführt worden?».37 Zum Zeitpunkt des Gesuchs um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung im Jahr 2020 lagen die Strafurteile aus Deutschland (2014/2015) und dem Kanton Schwyz (2018) bereits vor.