5.4 Aus der Urteilsbegründung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. April 2024 ergibt sich sodann, dass der Beschwerdeführer in Deutschland mit Urteil des Landgerichts Halle vom 18. Juli 2014 sowie mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2015 wegen sexuellem Missbrauch, unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in sieben Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, rechtskräftig verurteilt wurde.