Im vorliegenden Fall sei die Vertrauenswürdigkeit aufgrund einer Vielzahl von rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen, die teils schwere Verletzungen der sexuellen Integrität von Patientinnen betreffen würden, offenkundig nicht mehr gegeben. Das Urteil des Obergerichts reihe sich in die bereits bestehende 27 Stellungnahme vom 4. Januar 2025 (Vorakten, pag. 147 ff.) 28 Angefochtene Verfügung vom 18. März 2025 (Vorakten, pag. 41 ff.)