4.1.2 In seiner Beschwerde verweist der Beschwerdeführer auch auf seine an die Vorinstanz gerichtete Stellungnahme vom 4. Januar 2025. Dort bezeichnete der Beschwerdeführer das Strafurteil des Landgerichts Halle vom 18. Juli 2014 und den dazugehörigen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2015 als «Fehlurteil» und «schwerwiegendste Intrige» und warf den deutschen Behörden vor, sie hätten ihm aus rassistischen Gründen die berufliche Zukunft als Arzt ruinieren wollen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland habe ihn aufgrund dieser fehlerhaften Verurteilung nun ebenfalls verurteilt. Seine Patientinnen und Patienten würden dem Beschwerdeführer aber grosses Vertrauen