Er erkläre sich bereit, eng mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie die Qualität seiner Arbeit transparent sicherzustellen. Er habe seine Arbeit stets nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt und beabsichtige, gegen das Urteil des Obergerichts vom 1. April 2025 nach Erhalt der Urteilsbegründung beim Bundesgericht Berufung einzulegen.26