4.1.1 In der Beschwerde vom 14. April 2025 bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, mit Berufungsurteil vom 1. April 2025 sei das gegen ihn ausgesprochene Tätigkeitsverbot aufgehoben worden, sodass er seine ärztliche Tätigkeit weiterhin ausüben dürfe. Vor Gericht habe er die falschen Behauptungen widerlegen können. Weiter betont der Beschwerdeführer, dass es ihm in erster Linie um seine Patientinnen und Patienten gehe. Viele davon betreue er bereits seit sehr langer Zeit. Aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren hätten sie kaum Alternativen für eine angemessene psychiatrische Betreuung und es sei derzeit äusserst schwierig, einen Therapieplatz zu finden, insbeson-