12. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet16, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 13. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 6. Mai 2025 schliesst die Vorinstanz auf Abweisung der Beschwerde.17