2. Am 3. November 2022 reichte eine Patientin des Beschwerdeführers beim Gesundheitsamt des Kantons Bern (GA, nachfolgend: Vorinstanz) eine Aufsichtsanzeige gegen den Beschwerdeführer ein.2 In der Anzeige brachte die Patientin vor, der Beschwerdeführer habe während den Therapiesitzungen den Fokus auf ihr Sexualverhalten anstatt auf die Behandlung ihres ADS3 gelegt. Die Patientin habe die Therapiegespräche als verbal-sexuelle Übergriffe empfunden. Nach Einholung einer Stellungnahme des Beschwerdeführers hielt die Vorinstanz mit Abschlussmeldung vom 9. Januar 2023 fest, dass aus aufsichtsrechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf bestehe.