son als verletzlich gilt, ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu beurteilen, wobei die Leistung hinsichtlich Unterbringung im Verhältnis zur spezifischen individuellen Verletzlichkeit festzulegen ist.14 6.3 Gemäss Fachbericht der Erziehungsberatung hat der Beschwerdeführer 2 eine leichte intellektuelle Behinderung, welche ausgeprägte Lern- und Leistungsprobleme mit sich bringt.15 Der Beschwerdeführer 1 leidet an Asthma und Bronchitis. Weitere Berichte, welche auf eine besondere Verletzlichkeit der Beschwerdeführenden schliessen lassen, liegen nicht vor.