b SAFG) vom Zwei-Phasen-System abgewichen werden kann. Da das Gesuch einer Familie mit Kindern zu beurteilen ist, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der Ausnahmetatbestand Familien mit Kindern erfüllt ist, bevor gegebenenfalls auf den Ausnahmetatbestand der besonderen Verletzlichkeit einzugehen ist. 6 Verfügung vom 4. April 2025 und Beschwerdevernehmlassung vom 8. Mai 2025