3.1 Die Beschwerdeführenden machen im Wesentlichen geltend, dass der Beschwerdeführer 1 an Asthma und Bronchitis leide und der Beschwerdeführer 2 eine geistige Behinderung habe. Die Beschwerdeführenden würden zusammen mit dem volljährigen Sohn des Beschwerdeführers 1 in einem sehr kleinen Zimmer wohnen. Die Beschwerdeführenden 2-4 könnten in dem kleinen Raum ihre Hausaufgaben nicht erledigen. Der volljährige Sohn des Beschwerdeführers 1 habe zudem im Deutsch das Sprachniveau Al abgeschlossen .5 4 Gesetz vom 3. Dezember 2019 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) 5 Undatierte Beschwerde, eingegangen am 15. April 2025