1. A. sowie seine Kinder B. , C. und D. (nachfolgend: Beschwerdeführende) befinden sich im laufenden Asylverfahren und werden seit dem 24. Januar 2024 vom F. (nachfolgend: Vorinstanz) mit Asylsozialhilfe unterstützt. Derzeit sind die Beschwerdeführenden in einer Kollektivunterkunft untergebracht» 2. Mit E-Mail vom 16. Februar 2025 stellten die Beschwerdeführenden bei der Vorinstanz ein Gesuch um individuelle Unterkunft.2 3. Mit Verfügung vom 4. April 2025 hat die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden abgewiesen.