terkunft nicht massgebend ist, ob dies eine wichtige Quelle für die Integration des Beschwerdeführers darstelle oder zu seinem inneren Frieden beitrage. Massgebend ist einzig, ob eine spezifische individuelle Verletzlichkeit vorliegt, die die Unterbringung des Beschwerdeführers in einer Kollektivunterkunft als unzumutbar erscheinen lässt.