5.5 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er jeden Tag in Angst und Panik lebe und sich seine geistige und körperliche Gesundheit von Tag zu Tag verschlechtere. Er begründet jedoch nicht weiter, inwiefern ihn die Wohnverhältnisse in der Kollektivunterkunft jeden Tag in Angst und Panik leben lassen würden und inwiefern sich seine geistige und körperliche Gesundheit von Tag zu Tag verschlechtere. Dies ergibt sich auch nicht aus dem eingereichten Arztbericht vom 12. Februar 2025. Es handelt sich insofern um unsubstantiierte Vorbringen des Beschwerdeführers, auf die nicht näher einzugehen ist. Schliesslich gilt festzuhalten, dass es für die Unterbringung in einer individuellen Un-