Auch ist die medizinische und psychologische / psychotherapeutische Betreuung des Beschwerdeführers in der Kollektivunterkunft gewährleistet. Dies zeigt sich insbesondere dadurch, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 5. November 2024 in psychologisch-psychotherapeutischer Behandlung befindet und auch von der Kollektivunterkunft aus seine wöchentlichen Konsultationen wahrnehmen kann.23