5.4 Dem Arztbericht vom 12. Februar 2025 kann lediglich in pauschaler Form entnommen werden, dass eine individuelle Unterbringung des Beschwerdeführers die Genesung seiner psychischen Störung «wesentlich günstig beeinflussen und einer möglichen Verschlechterung entgegenwirken» würde.22 Inwiefern ein Wechsel von der Kollektivunterkunft in eine eigene Wohnung den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers konkret verbessern würde, kann dem Bericht indes nicht entnommen