Therapieseitig werde davon ausgegangen, dass die kollektiven Wohnverhältnisse sowie der unsichere Aufenthaltsstatus in der Schweiz zur Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden beitragen würden. Leider habe durch die bisherigen therapeutischen Interventionen kaum eine Zustandsverbesserung erreicht werden können. Es werde deshalb dringend gebeten, den Beschwerdeführer in private