5.1 Aus dem im Recht liegenden Arztbericht vom 12. Februar 2025 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 5. November 2024 in psychologisch-psychotherapeutischer Behandlung befinde. Der Beschwerdeführer habe berichtet, dass er sich seit Januar 2024 in der Schweiz in asylsuchendem Status befinde. Seither und lange davor leide er an starken psychischen Beschwerden. Therapieseitig werde davon ausgegangen, dass die kollektiven Wohnverhältnisse sowie der unsichere Aufenthaltsstatus in der Schweiz zur Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden beitragen würden.