3.1 Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, dass das Leben in der Kollektivunterkunft «Negativitäten» in ihm auslöse. Er fühle sich nicht sicher. Trotz psychologischer Unterstützung, die er erhalte, könne er die schlechten Auswirkungen, die er erlebe, nicht überwinden. Zusätzlich zu den Medikamenten, die ihm seine Psychologin gegeben habe, trinke er — um schlafen zu können — Alkohol, obwohl er diesen überhaupt nicht möge. Er habe Albträume über seine Vergangenheit, sodass er manchmal plötzlich aus dem Schlaf erwache. Die erlebten «Negativitäten» würden sich auf seine körperliche und geistige Gesundheit und auf seine Integration auswirken.