4/5 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.1028 Entscheid 1. Auf die undatierte Beschwerde, eingegangen am 4. April 2025, wird nicht eingetreten. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung — Beschwerdeführende, per Einschreiben — Vorinstanz, mit einer Kopie der Beschwerde, per Einschreiben