2. Das Gesuch um Organisationswechsel wird gutgeheissen und die Vorinstanz angewiesen, den Vollzug des Organisationswechsels innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids sicherzustellen. 3. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführende, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier Kopie des Dispositivs an: ‒ H.___, per A-Post Plus ‒ J.___, per A-Post Plus Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion