5.4 Die Beschwerde vom 15. Mai 2024 ist gutzuheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 8. Mai 2024 ist aufzuheben, das Gesuch um Organisationswechsel ist gutzuheissen und die Vorinstanz anzuweisen, den Vollzug des Organisationswechsels innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids sicherzustellen. Das Dispositiv des vorliegenden Entscheids ist dem abgebenden und dem übernehmenden regionalen Partner zuzustellen. 6. Kosten