Partners und anderen Behörden ausgeglichen werden. Weiter ist, insbesondere wenn andere (regionale) Behörden involviert sind, wie vorliegend die KESB und der Sozialdienst sowie eine allfällige noch zu ernennende Beistandsperson, bei fehlender regionaler Verankerung von einem Zusatzaufwand für 14 Abklärungsbericht vom 7. August 2024 6/8 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2024.GSI.880