Die Beschwerdeführerin 4 sei sehr frustriert. Sie könne ihrem Drang, die Sprache zu lernen, nicht genügend nachkommen, da ihr kein Sprachkurs finanziert werde. Sie lerne zuhause, aber ihr fehle das Lernmaterial. Die Eltern seien sehr offen, reflektiert und bemüht. Sie seien dankbar für die Unterstützung. Die Beschwerdeführenden 3 bis 6 hätten keinen Anspruch mehr auf eine Schulbildung oder einen Deutschkurs. Die sozialpädagogische Familienbegleitung habe sich für die Teilnahme am 10. Schuljahr eingesetzt. Die Teilnahme sei jedoch für Jugendliche mit Aufenthaltsstatus N nur möglich, wenn es noch freie Plätze habe.