5.1 Bei den Beschwerdeführenden handelt es sich um eine Familie, bestehend aus Mutter und Vater, deren zwei zwischenzeitlich volljährigen Töchter sowie deren drei minderjährigen Söhne im Alter von 8, 16 und 17 Jahren.10 Die Beschwerdeführenden haben ihren Wohnsitz in I.___.11 Die Gemeinde I.___ gehört zum Verwaltungskreis M.___ (Art. 12 Abs. 2 SAFV i.V.m. Art. 39a Abs. 3 OrG12 und Anhang 2 zum OrG) und damit zum Perimeter, für den das J.___ zuständig ist.13 Die Beschwerdeführenden sind somit aus dem Zuständigkeitsperimeter der H.___ weggezogen. Ein Umzug in einen anderen Perimeter hat grundsätzlich keinen Wechsel der zuständigen Organisation zur Folge (vgl. Erwägung 3).