Wenn begleitende Angebote indiziert und notwendig seien, könnten diese gegebenenfalls über die Asylsozialhilfe finanziert werden. Weiter ändere ein Organisationswechsel nichts an der von den Beschwerdeführenden erwähnten belastenden Tatsache, dass sie seit zwei Jahre auf ihren Asylentscheid warten. 5. Würdigung