4.4 In der Beschwerdevernehmlassung vom 3. Juli 2024 führt die Vorinstanz aus, dass es im Kompetenzbereich des zuständigen regionalen Partners liege, auch ausserhalb des Perimeters Integrationsangebote zu prüfen, welche eine niederschwellige Tagesstruktur ermöglichen. Dass sich der derzeit zuständige regionale Partner ausserhalb des Perimeters über Angebote informiere und diese vermittele, sei Bestandteil der Fallführung. Kostenlose Angebote könnten von der KESB oder vom anderen regionalen Partner empfohlen werden. Wenn begleitende Angebote indiziert und notwendig seien, könnten diese gegebenenfalls über die Asylsozialhilfe finanziert werden.